Auf Grenzen achten - Sicheren Ort geben

Im November 2020 wurde von der Landessynode das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) beschlossen, welches am 1. März 2021 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz hat die Evangelische Kirche von Westfalen klare Richtlinien etabliert, die den Schutz vor und den Umgang mit sexualisierter Gewalt betreffen.
Neben der Neuregelung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses wird in § 6, Abs. 3, Satz 4, KGSsG eine „Fortbildungsverpflichtung aller Mitarbeitenden zur Prävention vor sexualisierter Gewalt, insbesondere zum Nähe-Distanz-Verhalten und zur grenzachtenden Kommunikation“ als Teil des Schutzkonzeptes gefordert. Unter Mitarbeitende werden alle Menschen gezählt, die in der Kirche ehren-, haupt- oder nebenamtlich tätig sind.
Die Fachstelle Prävention des Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein, die im Dezember 2021 eingerichtet wurde, wird für uns die vierstündige Fortbildung durchführen.Diese Schulung dient der Sensibilisierung und dem Schutz vor sexualisierter Gewalt in unserem kirchlichen Umfeld. Die Veranstaltung bietet neben umfangreichen Informationen auch Raum für Fragen und Diskussionen.
Inhalte der Schulung: Definition sexualisierte Gewalt, Umgang mit Nähe und Distanz, das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, Strategien von Tätern und Täterinnen, Handlungsstrategien und wo finde ich Hilfe und Beratung.
Wir legen großen Wert auf eine verpflichtende Teilnahme, da wir nur gemeinsam eine Kultur der Achtsamkeit und des Schutzes vor sexueller Gewalt in unserer Kirchengemeinde aufbauen können und somit gemeinsam für die Sicherheit aller uns anvertrauter Personen und Mitarbeitenden in unserer Gemeinschaft einzustehen.
Über untenstehende Links kann die Anmeldung erfolgen.